AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss der Buchung und Vertrag
Die Buchung / Anmeldung kann telefonisch, per Mail, Brief oder persönlich erfolgen. Nach Bestätigung der Buchung durch BEOconcept, kommt für beide Seiten ein bindender Vertrag zustande. Der Kunde hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit Ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Veranstalter. Die Person, die den Vertrag mit BEOconcept abschließt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Ansonsten kann BEOconcept ohne vorherige Mahnung vom Vertrag lösen und entsprechende Rücktrittsgebühren erheben.
3. Leistung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der dargestellten Beschreibung aus dem jeweils gültigem Prospekt bzw. der Beschreibung der Webseite von BEOconcept. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch BEOconcept.
4. Mindestalter
Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 16 Jahre. Ausnahmen sind bei Begleitung eines Erziehungsberechtigten, eines Lehrers oder Betreuers möglich.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von BEOconcept wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Events nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist BEOconcept berechtigt, die Streckenführung von Touren zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dieses rechtfertigt. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. BEOconcept kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 10% vornehmen, wenn sich die Preise von Leistungsträgern nachweisbar in dem Rahmen unvorhersehbar erhöht haben.
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei BEOocncept. Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, so ist BEOconcept als Veranstalter berechtigt, Ersatz für die Aufwendungen zu verlangen. Bei Rücktritt bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt eine pauschalisierte Stornogebühr von 100,- Euro an, die maximale Höhe der pauschalisierten Stornogebühr liegt allerdings bei 50 % des Rechnungsbetrages. Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Tagen bis 24 Stunden vor Leistungsantritt fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages an. Bei kurzfristigen Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen fällt eine Stornogebühr von 100 % an.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
In besonderen Fällen wie Unwetter oder Hochwasser und bei Eintritt weiterer Umstände, die einen sicheren Ablauf der Veranstaltung gefährden und die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, behält sich BEOconcept vor, fristlos vom Vertrag zurück zu treten. Bereits gezahlte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurück erstattet.
8. Haftung und Risikoausschluss
BEOconcept führt grundsätzlich Touren und Events durch, die für dem Kunden zumutbar sind. Wir weisen im Rahmen unsere Sorgfaltspflicht auf mögliche Gefahren hin. Outdoorveranstaltungen unterliegen besonderen Risiken, die für den Veranatalter nicht immer vorhersehbar sind. Die Teilnahme erfolgt daher ausdrücklich auf eigenes Risiko. Wir haften nicht für Schäden, die durch Fremdoder Eigenverschulden entstanden sind. Den Anweisungen unsere Mitarbeiter ist in jedem Fall Folge zu leisten.
9. Sicherheitsbestimmungen und Teilnehmervoraussetzungen
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten Teilnehmer einer Kanu- oder Schlauchboot- Tour schwimmen können. Bei anderen Outdoor-Events sollte auf zweckmäßige Kleidung und passendes Schuhwerk geachtet werden. Bei Bootstouren müssen Kinder ein Mindestalter von 4 Jahren erreicht haben. Minderjährige können nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten, erwachsenen Person teilnehmen. Sollten Sie Personen anmelden, die nicht sicher schwimmen können, so teilen Sie uns dieses bis 24 Stunden vor Tourbeginn mit. BEOconcept stellt allen Teilnehmern passende Schwimmhilfen zur Verfügung, die während der Bootstour zu tragen sind. Aus Sicherheitsgründen besteht eine Tragepflicht. Staustufen und Wehranlagen dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Die Teilnahme an einer Bootstour oder einer anderen Outdoorveranstaltung unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist strikt untersagt. Bei Verstoß dieser Sicherheitsregeln oder bei nicht Einhaltung von Anweisungen unserer Teamer, behält sich BEOconcept vor, betroffene Personen von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht, auch nicht in Teilen.
10. Sonstige Bestimmungen
Das Innenreinigen der Boote am Ende einer Tour gehört zur Vertragspflicht des Kunden. Eimer und Schwämme werden von BEOconcept zur Verfügung gestellt. - Die Befahrung einiger Strecken ist wasserstandsabhängig. Bei zu niedrigen Wasserständen wird ihnen BEOconcept, sofern möglich, eine Alternativstrecke anbieten. Sollte die gebuchte Tour nicht möglich sein und Sie trotz Alternative vom Vertrag zurück treten, erstattet BEOconcept keine Kosten.
11. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Halle/Westf.